Die Ständigen Vertreter stellen das Bindeglied zwischen der nationalen Außenpolitik und der Europäischen Union (von 1958 bis 1967 Europäische Wirtschaftsgemeinschaft) dar. Sie organisieren sich im Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (kurz AStV) mit ihren Kollegen aus den anderen EU-Mitgliedstaaten.
Siehe auch
- Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Union


